Buchhaltungsleistungen in Wrocław – vollständige und vereinfachte Buchhaltung

AFK Buchhaltungsbüro bietet seinen Kunden professionelle Buchführungsleistungen, darunter vollständige und vereinfachte Buchhaltung für Firmen, Stiftungen und Vereine.

Vollständige Buchhaltung

Die durch AFK geführte vollständige Buchhaltung liefert sämtliche Informationen über die Finanzlage eines Unternehmens und über Geschäftsprozesse, die in der Firma abgewickelt werden. Im Rahmen vollständiger Buchhaltung übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Erfassung von Einnahmen und Kosten,
  • Erfassung des Vermögens und der Finanzierungsquellen,
  • Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten,
  • Zwischen- und Jahresabschlüsse,
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter.

Die vollständige Buchhaltung setzt sich aus Rechnungslegungsgrundsätzen und aus Handelsbüchern zusammen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Ein Unternehmer, der eine Buchhaltung führt, ist verpflichtet Rechnungslegungsgrundsätze in der polnischen Sprache zu formulieren. Die Rechnungslegungsgrundsätze seiner Firma sollen folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Geschäftsjahr und zu Berichtszeiträumen,
  • Wahl des Verfahrens zur Bewertung von Aktiva und Passiva sowie der Methode zur Ermittlung des Finanzergebnisses,
  • Charakteristik der gewählten Buchführungsmethode, darunter mindestens:
    • Betrieblicher Kontenplan,
    • Verzeichnis von Büchern,
    • Beschreibung der Methode der Datenverarbeitung.

Was sind Bestandteile der Buchführung?

Die Buchführung umfasst folgende Teile:

  • Journal,
  • Konten des Hauptbuchs,
  • Konten der Nebenbücher,
  • Zusammenstellung von Umsätzen und Kontensalden im Hauptbuch und in Nebenbüchern,
  • Aufstellung von Komponenten der Aktiva und Passiva.

Wer ist zur Führung einer vollständigen Buchhaltung verpflichtet?

In manchen Fällen sind Unternehmen zur Führung einer so umfassenden Buchhaltung verpflichtet. Zur Zeit gilt diese Pflicht für:

  • natürliche Personen,
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts und geerbte Unternehmen ,
  • Offene Handelsgesellschaften,
  • Partnergesellschaften und
  • geerbte Unternehmen, welche gemäß Gesetz vom 5. Juli 2018 über vorläufige Nachfolgeverwalter geführt werden (GBl. Pos. 1629 m. Änderungen),

– wenn sich ihre Einnahmen im Jahr 2019 auf 8.746.800 Zloty beliefen.

Die Einkommensgrenze, ab welcher ein Unternehmen zur Führung vollständiger Buchhaltung verpflichtet ist, wird in Euro festgelegt und beträgt zur Zeit 2 Millionen EUR. Der Betrag wird in polnische Zlotys nach dem Mittelkurs der Polnischen Nationalbank umgerechnet.

Die Pflicht zur Führung vollständiger Buchhaltung gilt auch für Unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Aktiengesellschaft führen. Ein detailliertes Verzeichnis von Unternehmen und Personen, die zur Führung vollständiger Buchhaltung verpflichtet sind, wurde im Art. 2 Abs. 1 des polnischen Rechnungslegungsgesetzes veröffentlicht.

Vereinfachte Buchhaltung

Die vereinfachte Buchhaltung besteht darin, Geschäftsvorfälle auf eine einfache Art und Weise zu erfassen, ohne dass die vollständige Buchführung erforderlich ist. Es gibt folgende Formen der vereinfachten Buchhaltung:

  • Pauschalabrechnungen
  • Steuerkarte
  • Einnahmen- und Ausgabenbuch.

Diese Form der Besteuerung kommt dann zum Einsatz, wenn Einnahmen aus Verkauf von Waren, Produkten und aus Finanzgeschäften für das Vorjahr (einschl. Steuer) den Betrag von 2.000.000 Euro nicht überschreiten (im Jahre 2019 waren es umgerechnet 8.559.000 Zloty). Sollten die Einnahmen eines Unternehmens über den festgelegten Höchstbetrag liegen, so ist es verpflichtet, die vollständige Buchhaltung zu führen.

 

Buchhalterische Leistungen, Personalwesen und Lohnbuchhaltung – beispielhafte Leistungen:

  • Aufsicht des Hauptbuchhalters über die geführte Buchhaltung.
  • Buchungen in Büchern.
  • Anmeldung, Aktualisierung und Abmeldung der Firma als eines aktiven Mehrwertsteuerzahlers (VAT/VAT-UE).
  • Anlagenverzeichnisse, Bestandsverzeichnisse.
  • Einkaufsregister und Verkaufsregister (mehrwertsteuerpflichtige Geschäfte).
  • Laufende Überprüfung der Richtigkeit von eingehenden und ausgestellten Rechnungen.
  • Laufende Überprüfung der Steuerpflicht bei inländischen und ausländischen Geschäften.
  • Berechnung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer.
  • Steuerabrechnungen (Steuerverbindlichkeiten).
  • Erstellung von Umsatzsteuererklärungen VAT/VAT-UE.
  • Erzeugung von Standard Audit File – Tax (SAF-T). Vorbereitung von Überweisungen für Steuerverbindlichkeiten.
  • Vorbereitung von Sammelüberweisungen für Rechnungen zur Freigabe durch den Kunden.
  • Prüfung der Zahlungen an das Finanzamt auf ihre Richtigkeit.
  • Erstellung der Jahressteuererklärung PIT-16A bezüglich der Höhe des geleisteten und in der Steuerkarte abgezogenen Krankenversicherungsbeitrags.
  • Vorbereitung von Überweisungen für Steuerverbindlichkeiten.
  • Vorbereitung von Sammelüberweisungen für Rechnungen zur Freigabe durch den Kunden.
  • Prüfung der Zahlungen an das Finanzamt auf ihre Richtigkeit.
  • Erstellung der Jahressteuererklärung PIT-16A bezüglich der Höhe des geleisteten und in der Steuerkarte abgezogenen Krankenversicherungsbeitrags.
  • Vertretung des Kunden vor dem Finanzamt während der Prüf- und Kontrolltätigkeiten (PIT-16A, Umsatzsteuer).
  • Erstellen von Schriften in Buchhaltungs- und Steuerangelegenheiten.
  • Laufende Informationen an den Kunden über Änderungen im Rechnungslegungsrecht und in Steuervorschriften .
  • Prüfung von geltenden Limits und Faktoren, die Anspruch auf eine bestimmte Besteuerungsform voraussetzen bzw. die für den Verlust eines Anspruchs ausschlaggebend sind.
  • Anmeldung und Abmeldung des Beitragszahlers bei der Sozialversicherung (ZUS).
  • Anmeldung und Abmeldung von Mitarbeitern bei der gesetzlichen Sozialversicherung .
  • Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen (Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitsfonds).
  • Prüfung der Zahlungen an die Sozialversicherung auf ihre Richtigkeit.
  • Datenaktualisierung bei der Sozialversicherung (ZUS) – Einreichen von Aktualisierungsformularen (z.B. DRA, RCA, RMUA, ZUA, ZZA, ZCNA, ZIUA, ZWUA) sowie ZUS IWA.
  • Schriftverkehr mit der Sozialversicherung.
  • Vertretung des Kunden vor der gesetzlichen Sozialversicherung und während Kontrollen.
  • Unterstützung des Geschäftsbetriebs durch den Kundeberater.
  • Erstellen von Berichten z. B. an das Statistische Hauptamt (GUS).
  • Aufbewahrung von Buchungsbelegen.

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